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ANGEBOTE UND AUFTRAGSERTEILUNG
Unsere Angebote sind stets freibleibend, Aufträge und Abschlüsse sowie sonstige Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. PREISE
Die Preise verstehen sich in Euro und sind auf Basis der am Tage des Abschlusses (Lieferung) geltenden Material-Lohnkosten, Frachtspesen etc. errechnet. Preisänderungen aufgrund von Lohnerhöhungen und Steigerung der Rohwarenkosten bleiben uns vorbehalten. Alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. Vereinbarte Sonderpreisnachlässe oder Sonderkonditionen (nur schriftlich) verfallen mit jeder Neuauflage der Saisonpreisliste und sind somit neu auszuverhandeln. Sondervereinbarungen verfallen auch, wenn der Käufer seinerseits den vereinbarten Bedingungen nicht pünktlich nachkommt. LIEFERUNG
Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Unsere Preise verstehen sich frei Haus zugestellt im Rahmen unseres Tourenplanes, ab einem Warenwert von E 150 pro Stopp. Für Lieferungen unter einem Warenwert von E 150 erlauben wir uns einen Kostenanteil von E 10 in Rechnung zu stellen. Bei Bestellungen unter E 50 Warenwert gehen sämtliche Kosten zu Lasten des Bestellers.
Unser Bestreben ist es, so rasch wie möglich zu liefern und Liefertermine einzuhalten. Wir behalten uns aber das Recht vor, Liefertermine aus wichtigem Grunde ohne Gewährung von Schadenersatz zu verschieben. Im Falle von höherer Gewalt oder sonstiger unvorhergesehener, außergewöhnlicher Ereignisse jedweder Art innerhalb oder außerhalb unseres Betriebes, sei es, dass die Produktion, der Versand oder der Verbrauch unserer Waren ganz oder teilweise beeinträchtigt wird, oder wir an der Erbringung einer Leistung verhindert sind, sind wir von der Verpflichtung zur Lieferung oder Leistung ohne Schadenersatzpflicht nach unserer Wahl befreit oder nachlieferungsberechtigt. Teillieferungen oder Teilleistungen sind gestattet und stellen ein Geschäft für sich dar. Reklamationen über Fehlmengen können nur direkt bei Warenübernahme anerkannt werden. QUALITÄT
Unsere Waren werden laut HACCP-Bestimmungen hergestellt, gelagert und transportiert. Qualitätsbeanstandungen müssen sofort nach Bekanntwerden gemeldet, und das beanstandete Produkt muss retourniert werden. Laut HACCP-Bestimmungen ist es nicht möglich, Lebensmittel, insbesonders Frisch- und Tiefkühlprodukte, retour zu nehmen. Bei Frischware ist darauf zu achten, dass bei vacuumverpackten Waren Luftzieher sofort zu verarbeiten sind. Sollten vom Marktamt oder der Lebensmittelbehörde Beanstandungen bzw. Probeziehungen erfolgen, bitten wir Sie, uns umgehend zu verständigen und eine Gegenprobe zurückzuhalten. ZAHLUNG
Unsere Zahlungsbedingungen lauten „Netto Kassa bei Erhalt der Rechnung bzw. Barzahlung".
Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist kommt der Käufer ohne Mahnung in Verzug, und wir behalten uns vor, Manipulationsgebühren und Verzugszinsen in banküblicher Höhe zu berechnen. Der Käufer erkennt ausdrücklich an, uns zu gestatten, zur Einbringung unserer Forderungen ihm gegenüber wahlweise ein Anwaltsbüro, ein gewerblich etabliertes Inkassobüro oder auch eigenes, von uns dafür abgestelltes Personal zu verwenden und die jeweils entstehenden Kosten für die Inanspruchnahme dieser Hilfsleistungen im vollen Umfange in Rechnung zu stellen. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen unser Eigentum. Zahlungen werden auf die jeweils ältesten fälligen Rechnungen in Anrechnung gebracht.
Unberechtigte Skontoabzüge werden nachgefordert! GERICHTSSTAND
Erfüllungs- und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen beider Vertragsteile ist St. Peter/Au.
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